Brustverkleinerung kosten

Die Brustverkleinerung gehört zu den Eingriffen der Brustchirurgie in der plastischen Medizin. Anders als die Brustvergrößerung oder die Bruststraffung handelt es sich bei der Brustverkleinerung in vielen Fällen nicht um eine rein ästhetische Behandlung. Häufig wird eine Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen vorgenommen, da sehr große Brüste nicht selten mit körperlichen Beschwerden einhergehen. Rücken-, Nacken- und Kopfschmerzen, einschneidende BH-Träger, Hautreizungen unter der Brust sowie Bewegungseinschränkungen bei körperlichen Aktivitäten gehören zu den häufigsten Beschwerden. Aus diesem Grund liegt für eine Brustverkleinerung häufig eine medizinische Indikation vor, was Einfluss auf die Kostenübernahme hat. Wurde ein körperliches Leiden eindeutig von einem Arzt diagnostiziert und attestiert, können die Kosten der Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung dafür ist die Genehmigung des Antrags auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Diesen kann die Patientin bei Vorliegen von körperlichen Beschwerden bei ihrer Krankenkasse stellen. Wird er genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Brustverkleinerung vollständig. Bei einer Ablehnung des Antrags muss die Patientin die Kosten der Brust-OP selbst tragen. Hierfür stellen die meisten Kliniken Finanzierungsprogramme zur Verfügung, doch auch ohne das Entgegenkommen der Klinik stehen Patientinnen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Realisierung ihrer Brustverkleinerung offen.

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Wie viel kann eine Brustverkleinerung kosten?

Was eine Brustverkleinerung kosten kann, kann nicht als Pauschalwert angegeben werden. Da die Kosten einer solchen Behandlung von verschiedenen Faktoren abhängig sind, variieren sie von Patientin zu Patientin. Aus diesem Grund kann der Preis einer Brustverkleinerung nur als Richtwert angegeben werden. So beginnen die Kosten einer Brustverkleinerung bei 6.900 Euro. Je nach Umfang der OP, gewählter Operationstechnik und Dauer des Klinikaufenthaltes nach der Brustreduktion fallen die Kosten höher aus.
Die Brustverkleinerung ähnelt hinsichtlich ihres Ablaufs stark einer Bruststraffung. Da sie sich jedoch in ihrem Umfang sowie ihrem Schwierigkeitsgrad von der Bruststraffung unterscheidet, fallen die Kosten einer Brustverkleinerung höher aus. Während bei einer Bruststraffung lediglich überschüssige Haut entfernt und die Brust so neu geformt wird, wird bei einer Brustverkleinerung auch Drüsen- und Fettgewebe abgetragen. Der zusätzliche Aufwand sowie die erhöhte Schwierigkeit, der Brust eine harmonische Form zu verleihen, erklären den höheren Preis der Brustverkleinerung gegenüber der Bruststraffung.

Woraus setzen sich die Kosten einer Brustverkleinerung zusammen?

Die Kosten einer Brustverkleinerung hängen in erster Linie vom Umfang der OP und der gewählten Operationstechnik ab. Der Gesamtpreis der Behandlung wird jedoch von vielen weiteren Faktoren beeinflusst. Die Gesamtheit dieser Faktoren bestimmt den Preis der Brustverkleinerung und sorgt dementsprechend für Preisschwankungen und Kostenunterschiede, die von Patientin zu Patientin auftreten können. Dabei sind es sowohl Faktoren vor und nach der Brust-OP, die beeinflussen, was eine Brustverkleinerung kosten kann. Auch während der Behandlung selbst können Preisunterschiede verursacht werden.

Die Preise einer Brustverkleinerung setzen sich aus folgenden Faktoren vor, während und nach der OP zusammen:

 

  • Beratungsgespräch(e) vor der Operation
  • Honorar des Arztes
  • OP-Saal, -Technik & -Team
  • Anästhesist & Betäubung
  • Brustverkleinerung an sich
  • Klinikaufenthalt nach der OP (je nach Wunsch eine Nacht oder mehr)
  • Spezieller Stütz-BH
  • Nachsorgetermine

Ein Faktor, der Einfluss auf die gesamten Kosten einer Brustverkleinerung hat, ist die Dauer des Klinikaufenthaltes nach der Brust-OP. Eine Brustverkleinerung wird in der Regel stationär durchgeführt, es empfiehlt sich also ein Klinikaufenthalt von einer Nacht oder mehr. Vorteil des stationären Klinikaufenthaltes ist eine medizinische Betreuung, die rund um die Uhr verfügbar ist. So ist bei eventuellen Komplikationen oder Problemen und Fragen sofort medizinisches Personal vor Ort. Auch die Entfernung der Wunddrainagen, die meist 24 Stunden nach dem Eingriff erfolgt, kann dann direkt in der Klinik erfolgen. Eine umfassende postoperative Betreuung gibt der Patientin nicht nur ein sicheres Gefühl, sondern läutet auch einen positiven Heilungsverlauf ein. Wer sich nach ein oder zwei Nächten in der Klinik noch nicht gut fühlt oder von vornherein einen längeren stationären Aufenthalt wünscht, kann länger in der Klinik bleiben. Dies hat direkten Einfluss auf die Kosten der Brustverkleinerung. In der Regel ermöglichen der medizinische Befund sowie das Wohlbefinden der Patientin jedoch ein Verlassen der Klinik nach spätestens zwei Nächten.

Auch Materialkosten haben direkten Einfluss darauf, was eine Brustverkleinerung kosten kann. Während bei einer Brustvergrößerung in erster Linie die Brustimplantate den Preis der Behandlung beeinflussen, fällt dieser Faktor bei einer Brustverkleinerung weg. Beiden Brustoperationen gemein ist hingegen der spezielle Stütz-BH, der nach der OP für mindestens sechs bis acht Wochen getragen werden muss. Das Modell des Stütz-BHs und dessen Qualität stellen ebenfalls einen Kostenfaktor dar. Da es sich bei dem Spezial-BH, der die Brüste stabilisiert und vor äußeren Einwirkungen schützt, um eine heilungsunterstützende Maßnahme handelt, sollte die Patientin hier nicht versuchen, Kosten einzusparen. In der Regel empfiehlt der behandelnde Arzt seinen Patientinnen einen Stütz-BH, mit dem seine bisherigen Patientinnen stets gute Erfahrungen gemacht haben. Demnach empfiehlt es sich, den Empfehlungen und Hinweisen des Chirurgen zu folgen, um einen möglichst positiven und problemlosen Heilungsverlauf zu erzielen.

Wer übernimmt die Kosten einer Brustverkleinerung?

Während die Kosten bei den meisten Brust-OPs privat getragen werden müssen, ist diese Frage bei einer Brustverkleinerung nicht klar zu beantworten. Da eine Brustverkleinerung häufig nicht aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen wird, sondern zur Linderung körperlicher Beschwerden, besteht die Chance, dass die Krankenkasse die Kosten der Brustverkleinerung übernimmt. Erfolgt die Brustverkleinerung tatsächlich aus rein ästhetischen Gründen, müssen die Kosten hingegen von der Patientin selbst getragen werden. Auch die Kosten möglicher Folge-OPs müssen in diesem Fall privat übernommen werden. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Folgekostenversicherung, welche im Falle von Folgebehandlungen anstelle der Krankenkasse für die entstehenden Kosten der Brustverkleinerung aufkommt. Ab einem OP-Preis von 3.000 Euro ist die Folgekostenversicherung inkludiert.

Bereits vor der Entscheidung, ob die Brustverkleinerungskosten von der Krankenkasse übernommen werden oder nicht, sollte sich die Patientin im Klaren über die anfallenden Gesamtkosten der Behandlung sein. Ein verbindlicher Anhaltspunkt für die gesamten Kosten der Brustverkleinerung (ausgenommen Kosten eventueller Folgeoperationen) stellt der Kostenvoranschlag dar, den der behandelnde Chirurg ausstellt. Auf Grundlage der ärztlichen Beratungsgespräche sowie körperlicher Voruntersuchungen erstellt der Arzt einen genauen Behandlungsplan, auf dessen Basis er die Kosten der Brustverkleinerung ermitteln kann.

Wann übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Brustverkleinerung?

Die Kosten einer Brustverkleinerung werden von der Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Ist der Eingriff aus medizinischer Sicht notwendig, um körperliche Beschwerden zu lindern, besteht demnach die Chance, dass die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Körperliche Beschwerden, die häufig bei sehr großen Brüsten auftreten und daher meist den Grund für eine Brustreduktion darstellen, können sein:

 

  • Chronische Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen
  • Haltungsschäden
  • Tiefe Schulterfurchen durch einschneidende BH-Träger
  • Wiederkehrende Hautekzeme oder Entzündungen im Bereich der Unterbrustfalte
  • Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Bei Vorliegen dieser Beschwerden kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Voraussetzung für eine tatsächliche Übernahme der Brust-OP Kosten durch die Krankenkassen ist die ärztliche Attestierung des körperlichen Leidens. Wenn die Beschwerden eindeutig auf das große Brustvolumen und das damit einhergehende hohe Gewicht der Brüste zurückzuführen sind, ist eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse wahrscheinlich.

Was muss bei der Stellung des Antrags auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse beachtet werden?

Bei der Antragstellung muss auf Einiges geachtet werden, um die Chancen für eine positive Rückmeldung zu erhöhen. Im Vordergrund stehen die Diagnose und Attestierung der körperlichen Beschwerden durch mindestens zwei Fachärzte und die Bestätigung, dass diese Beschwerden durch das Gewicht und das Volumen der großen Brüste verursacht werden. Leidet eine Patientin beispielsweise unter chronischen Rückenschmerzen, muss zunächst geklärt werden, dass kein anderes Leiden ursächlich für diese Beschwerden ist, die Rückenschmerzen also nicht „multifaktoriell“ sind. Eine Wirbelsäulenanomalie, starkes Übergewicht oder mangelnde Rückenmuskulatur, die ebenfalls Ursache für die Rückenschmerzen sein könnten, müssen also ausgeschlossen werden. Können diese Faktoren nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, ist es möglich, dass die Krankenkasse die Brustverkleinerung nicht als vorrangig geeignete Maßnahme zur Linderung der Schmerzen ansieht. Stattdessen könnte sie eine alternative Behandlung, eine Gewichtsabnahme oder gezieltes Krafttraining zum Aufbau von Rückenmuskulatur empfehlen.

Auch bei anderen durch die Brüste hervorgerufenen Beschwerden sollte dies bei der Antragstellung auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse beachtet werden. Ebenso verhält es sich bei psychischen Beschwerden. Haben die großen Brüste bei der Patientin eine Depression oder ein anderes psychisches Leiden hervorgerufen, kann die Krankenkasse den Antrag auch bei klarer Diagnose durch einen Facharzt ablehnen und stattdessen zunächst eine Psychotherapie empfehlen. Der Fokus bei der Antragstellung sollte in den meisten Fällen also auf den klaren körperlichen Beschwerden wie Schmerzen und Hautreizungen liegen.

Bei der Anbringung von ästhetischen Gründen ist bei der Antragstellung zur Kostenübernahme der Brustverkleinerung Vorsicht geboten. Soll die Brustverkleinerung aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen werden, lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ab und die Kosten müssen privat getragen werden. Aus diesem Grund sollten auch im privaten Schreiben der Patientin, das dem Antrag beigelegt wird, keine kosmetischen Faktoren aufgegriffen werden. Lediglich wenn eine objektive Entstellung durch den großen Busen vorliegt, besteht die Chance, dass die Krankenkasse die Kosten der Brustverkleinerung übernimmt. Eine Entstellung liegt vor, wenn die Brüste so auffällig sind, dass die Patientin stets den Blicken und der Neugier anderer Menschen ausgesetzt ist und sich aus dem öffentlichen Leben zurückzieht. Insbesondere bei einer Disproportion zwischen Brustgröße und den restlichen Körpermaßen der Patientin kann eine solche Entstellung vorliegen. Auch diese muss von einem Arzt attestiert werden.

Bei der Antragstellung empfiehlt es sich, den Fokus auf die körperlichen Beschwerden zu legen. Wenn die Krankenkasse die Brustverkleinerung als vorrangig geeignete Maßnahme zur Linderung des körperlichen Leidens anerkennt, wird der Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse genehmigt. Auch die Kosten möglicher Folge-OPs werden in diesem Fall von der Krankenkasse getragen, zumindest teilweise. Hier liegt meist eine Selbstbeteiligung vor, sodass die Patientin einen Teil der Folgekosten selbst tragen muss. Eine Folgekostenversicherung kann der Patientin auch in diesem Fall unerwartete Kosten ersparen.

Wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung bei der Krankenkasse?

Der Antrag auf Kostenübernahme wird in der Regel von der Patientin selbst gestellt. Unterstützung erhält sie dabei von ihrem behandelnden Arzt. Dieser steht ihr von Beginn an zur Seite, berät sie und kann ihr ihr Leiden attestieren. Zudem ist der behandelnde Chirurg dafür verantwortlich, einen verbindlichen Kostenvoranschlag für die Brustverkleinerung zu erstellen. Dieser wird ebenso wie die ärztlichen Atteste, ein persönliches Schreiben, Nachweise über Befunde und möglichweise bereits erfolgte Therapiemaßnahmen sowie Fotos der Brüste dem Antrag auf Kostenübernahme beigelegt. Der Arzt stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und unterstützt die Patientin bei der Antragstellung durch die Beantwortung von Fragen und aktive Hilfe. Zudem kann der behandelnde Arzt einschätzen, ob eine realistische Chance für eine Genehmigung der Krankenkasse im Hinblick auf die Übernahme der Brust-OP Kosten besteht.

Die Antragstellung zur Übernahme der Kosten einer Brustverkleinerung bei der Krankenkasse erfolgt formlos. Die Krankenkasse hat nach Eingang des Antrags drei Wochen Zeit, der Patientin ihre Entscheidung mitzuteilen. Muss vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) im Auftrag der Krankenkasse ein Gutachten erstellt werden, hat die Krankenkasse fünf Wochen Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Versäumt sie es, ohne Nennung der Gründe für eine Verzögerung, in dieser Zeit, eine Entscheidung zu fällen und diese der Patientin mitzuteilen, ist der Antrag automatisch genehmigt. In diesem Fall ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, die Kosten der Brustverkleinerung vollständig zu übernehmen. Wurde der Antrag auf Kostenübernahme hingegen abgelehnt, kann die Patientin Widerspruch einlegen.

Kann ich mich während der Ausfallzeit durch die Brust-OP krankschreiben lassen?

Handelt es sich bei der Brustverkleinerung um eine Maßnahme zur Linderung von körperlichen Beschwerden, ist die Patientin im Behandlungszeitraum krankgeschrieben. Dies ist der Fall, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme genehmigt hat und die Brustverkleinerung als geeignete medizinische Maßnahme und als Notwendigkeit zur Behandlung eines bestimmten körperlichen Leidens einstuft. Wird die Brustverkleinerung hingegen aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen, erfolgt keine Krankschreibung. Die Patientin muss sich also im Behandlungszeitraum Urlaub nehmen, wobei sowohl die Brustverkleinerung selbst, als auch die darauffolgende Ausfallzeit eingerechnet werden muss. Bereits im Vorfeld der Operation sollte dies mit in die Planung einbezogen werden. Genaue Informationen zu den Ausfall- und Genesungszeiten nach der Brustverkleinerung erhält die Patientin in einem ersten Beratungsgespräch bei ihrem behandelnden Chirurgen.

Wie kann eine Brustverkleinerung finanziert werden?

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Brustverkleinerung nicht, muss die Patientin selbst für die Behandlung aufkommen. Da eine Brustverkleinerung in Deutschland mehrere Tausend Euro kostet, ist sie nicht für jeden ohne Weiteres bezahlbar. Viele Kliniken kommen Frauen auf finanzieller Ebene entgegen: sie bieten Finanzierungsprogramme an und ermöglichen es so auch Frauen mit kleinerem Geldbeutel, sich einer Brustverkleinerung zu unterziehen. Dabei kommen unterschiedliche Modelle zur Finanzierung der Brust-OP infrage. Die Finanzierungsmöglichkeiten zur Finanzierung einer Brustverkleinerung können sein:

 

  • Ratenzahlung
  • Kredite von kooperierenden Finanzdienstleistern

Verschiedene Finanzierungsmodelle können der finanziellen Situation der Patientin entsprechend entwickelt werden. Die Patientin sollte dabei stets darauf achten, dass sie ihre Zahlungsmöglichkeiten realistisch einschätzt und einen Überblick über die Gesamtkosten, die Höhe der Raten sowie mögliche Zinssätze hat. Auch hier kann der behandelnde Arzt die Patientin unterstützen und ihr beratend zur Seite stehen. Auf der Grundlage der finanziellen Möglichkeiten der Patientin stellt er die verschiedenen Finanzierungsmodelle vor. Gemeinsam können Arzt und Patientin die richtige Finanzierungsmöglichkeit auswählen und ein geeignetes Modell erarbeiten.

Wie kann die Brustverkleinerung finanziert werden, wenn die Klinik keine Finanzierungsmöglichkeiten anbietet?

Auch ohne ein Entgegenkommen der Klinik ermöglichen verschiedene Finanzierungsmodelle die Bezahlung einer Brustverkleinerung. Bietet die Klinik oder der behandelnde Arzt kein Finanzierungsprogramm (z.B. Ratenzahlung) an, kann die Patientin auf einen Privatkredit zurückgreifen. Kredite bei der Hausbank oder anderen Finanzdienstleistern ermöglichen es der Patientin, die Brustverkleinerung zu finanzieren. Auch hier sollte die Patientin gut darauf achten, dass sie ihm Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten handelt und stets einen Überblick über die Kosten hat. Eine ausführliche Beratung im Vorfeld der Behandlung erleichtert die Wahl eines geeigneten Kredites und kann dafür sorgen, dass das gewählte Modell ideal auf die finanzielle Situation der Patientin zugeschnitten ist.

In jedem Fall lohnt es sich, im Vorfeld mehrere Finanzierungsmodelle zu vergleichen.

Angebotsbeispiele der MediDate/Medical One-Ärzte

MediDate/Medical One bietet die Brustverkleinerung in vielen deutschen Städten an. Dabei verfügen wir über Ärzte mit jahrelanger Erfahrung und Kliniken mit höchsten deutschen Qualitätsstandards. Für Ihre Brustverkleinerung können wir Ihnen ein attraktives Angebot machen.

Angebotsbeispiele verschiedener Behandlungen:

Brustverkleinerung mit i-förmiger Schnittführung; Entfernung von 250 g Gewebe pro Brust
ab 7.000 Euro
Brustverkleinerung mit umgedrehter T-Schnittführung; Entfernung von 500 g Gewebe pro Brust; Entfernung von starkem Hautüberschuss
ab 8.300 Euro

Die Kosten einer Brustverkleinerung hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, so spielen der Befund der Patientin sowie ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche eine große Rolle im Hinblick auf den Preis der Behandlung. Aus diesem Grund kommt es zu Preisunterschieden, pauschale Preise können nicht genannt werden. Die oben aufgeführten Preise sind lediglich Beispiele möglicher Behandlungen. Sie sollen veranschaulichen, wie die Kosten einer Brustverkleinerung ausfallen können. Die individuellen Kosten einer Brustverkleinerung können genauer erst nach einem ärztlichen Beratungsgespräch sowie einer körperlichen Untersuchung der Patientin ermittelt werden.

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